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BVerwG, 30.11.1959 - II B 8.59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtberücksichtigung einer Ernennung wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus (hier: Syndikus der Industrie- und Handelskammer Berlin) - Frage der Zulassung der Revision nach § 53 Abs. 2 Buchst. c Bundesverwaltungsgerichtsgesetz (BVerwGG) bei bindender Bejahung ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1958 - I A 116.53 LVG Düsseldorf
- BVerwG, 30.11.1959 - II B 8.59
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54
Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1959 - II B 8.59
Soweit die Beschwerde vorträgt, das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 1956 (BVerwGE 3, 110) ab, weil das Berufungsgericht den Ehemann der Klägerin nicht veranlaßt habe, Beweismittel zur Entkräftung der eben erwähnten Vermutung anzuführen, verkennt sie, daß das Bundesverwaltungsgericht in diesem Urteil nicht von der prozessualen Beweislast spricht, die es übrigens im Verwaltungsstreitverfahren nicht gibt, sondern von der materiellen Beweislast. - BVerwG, 13.01.1956 - II C 149.54
Berücksichtigung einer ehemaligen Rechtsstellung eines Beamten - …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1959 - II B 8.59
Die Auffassung, daß das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Ausführungen über eine etwaige Heilung der der Laufbahn des Ehemannes der Klägerin anhaftenden Mängel abweiche, ist ebenfalls irrig (vgl. BVerwGE 3, 88 ff.). - BVerwG, 22.02.1958 - VI C 40.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.11.1959 - II B 8.59
Eine Zulassung der Revision nach § 127 BRRG kommt im vorliegenden Rechtsstreit gem. § 137 BRRG deshalb nicht in Betracht, weil die Klage bereits am 28. Mai 1952 erhoben worden ist (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 1958 - BVerwG VI C 40.58 = DÖV 1956, 259).
- BVerwG, 29.06.1955 - II B 98.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.11.1959 - II B 8.59
Stimmt hiernach das Berufungsurteil mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 7 G 131 überein, so kann es für die Zulassung der Revision darauf, ob das Berufungsurteil etwa von dem in der Beschwerde angeführten Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29. Juli 1953 - VIII B 596.59 - abweicht, nicht ankommen (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 1955 - BVerwG II B 98.54 - [NJW 1955, 1733]). - BVerwG, 13.07.1953 - I B 10.53
Zulassung der Revision
Auszug aus BVerwG, 30.11.1959 - II B 8.59
§ 53 Abs. 2 Buchst. c BVerwGG soll zur Vereinheitlichung und Fortentwicklung der Rechtsanwendung beitragen (vgl. BVerwGE 1, 1 [3]). - BVerwG, 01.08.1958 - II CB 31.58
Zulassung einer Revision nach den Vorschriften des Rahmengesetzes zur …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1959 - II B 8.59
Durch Beschluß vom 1. August 1958 - BVerwG II CB 31.58 - hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, daß diese Vermutung auch dann Platz greift, wenn Ernennungen und Beförderungen auf einer überwiegend wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus erlangten Stellung im Angestelltenverhältnis fußten. - BVerwG, 29.10.1959 - II C 173.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.11.1959 - II B 8.59
Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in seinem Urteil vom 29. Oktober 1959 - BVerwG II C 173.58 - ausgeführt, daß der einem ehemaligen Beamten der Industrie- und Handelskammer durch § 3 der Verordnung über die Rechtsverhältnisse der Beamten der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern vom 21. Dezember 1942 (RGBl. I S. 735) zugebilligte Versorgungsanspruch privatrechtlichen (arbeitsrechtlichen) Charakter hat und daß deshalb für die Geltendmachung dieses Anspruchs der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet ist, während das hier vorliegende Berufungsurteil auf der abweichenden Rechtsansicht beruht, es sei in solchen Fällen der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. - BVerwG, 11.05.1957 - VI C 145.56
Auszug aus BVerwG, 30.11.1959 - II B 8.59
Die in dem Berufungsurteil zum Ausdruck gelangende Auffassung, daß es in einem solchen Fall auf die Erwägungen der Person oder Personengruppe ankomme, die diesen Druck ausgeübt hat, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits als zutreffend anerkannt worden (Urteil vom 11. Mai 1957 - BVerwG VI C 145.56 - [JR 1957, 312]).